Externe Kinderschutzfachkraft (InsoFa) nach § 8a / § 8b SGB VIII
Wir unterstützen Kitas, OGS, Schulen, freie Träger und pädagogische Einrichtungen bei der fachlichen Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen.
Unsere Leistungen:
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Fachliche Gefährdungseinschätzungen
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Beratung in Verdachtsfällen
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Risiko- und Schutzfaktorenanalysen
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Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen
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Fallreflexionen und fachliche Beratung
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Unterstützung bei Dokumentation und Verfahrenssicherheit
Buchbare Beratungsformate
✅ 60 Minuten Fachberatung
✅ 90 Minuten Fachberatung
✅ Optional: Schriftliche fachliche Einschätzung / Stellungnahme
Hinweis zur Abrechnung
Die Beratungsleistung wird entsprechend des gebuchten Formats erbracht. Sollte im Einzelfall ein höherer Beratungsbedarf bestehen, werden zusätzliche Beratungszeiten je angefangene 15 Minuten gesondert berechnet.
Beispiele:
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1–15 Minuten zusätzlich = 15 Minuten Berechnung
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16–30 Minuten zusätzlich = 30 Minuten Berechnung
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31–45 Minuten zusätzlich = 45 Minuten Berechnung
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46–60 Minuten zusätzlich = 60 Minuten Berechnung
Verfügbarkeit
Freie Beratungstermine derzeit: Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Beratung erfolgt durch eine qualifizierte insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) gemäß § 8a und § 8b SGB VIII und dient der fachlichen Unterstützung bei der Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen.
Haftungshinweis
Die Beratung durch die externe insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) stellt eine fachliche Empfehlung und Unterstützung im Rahmen der Gefährdungseinschätzung dar. Die Verantwortung für die Bewertung des Einzelfalls, die Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die Erfüllung gesetzlicher Melde- und Handlungspflichten verbleibt ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber bzw. der verantwortlichen Einrichtung. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.